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FAQ

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Vorschriften für den Fahrradverleih

Fahrräder werden kostenlos und je nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt.
Sie müssen bei Rückkehr ins Hotel zurückgegeben werden.
Bei Nichtrückgabe der Schlüssel wird eine Gebühr von 10,00 € pro Fahrrad und Tag erhoben.

Erwachsene oder Minderjährige in Begleitung einer verantwortlichen Person dürfen den Fahrradverleih in Anspruch nehmen.

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die ihm selbst oder dem Fahrrad entstehen. Hotel La Bitta übernimmt keinerlei Haftung für Schadensersatz. Hotel La Bitta lehnt jegliche Haftung für unsachgemäße Nutzung des Fahrrads oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ab.

Das Fahrrad muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem es abgeholt wurde. Bei Beschädigung oder Bruch des Fahrrads ist eine Entschädigung fällig. Alternativ kann der Nutzer das Fahrrad auf eigene Kosten reparieren lassen. Im Falle eines irreparablen Schadens wird eine Entschädigung in Höhe von 200,00 € fällig.

Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads muss der Benutzer eine Kopie der bei den zuständigen Behörden erstatteten Diebstahlsanzeige vorlegen und die Summe von 200,00 € zahlen, die erstattet wird, wenn das Fahrrad wiedergefunden wird.

Der Benutzer verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich zu behandeln; es stets mit einem Schloss zu sichern, wenn er es unbeaufsichtigt lässt; das Fahrrad in Übereinstimmung mit den Verkehrsregeln zu fahren und zu benutzen; jegliche Schäden am Fahrrad zu melden;

Das Hotel La Bitta kann nach eigenem Ermessen die Vermietung eines Fahrrads an Personen verweigern, die betrunken oder unter Drogeneinfluss stehen (gemäß Artikel 186-187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen.

Die Fahrradmiete setzt die Kenntnis und bedingungslose Akzeptanz dieser am Hoteleingang aushängenden Bestimmungen voraus und entbindet das Hotel La Bitta von jeglicher Haftung.

Nach der Straßenverkehrsordnung fallen Fahrräder (Velocipede genannt) ebenfalls in die Kategorie der Fahrzeuge, und daher finden nach Ansicht des Kassationsgerichtshofs auch die Bestimmungen des Artikels 2054 des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung, wenn durch ihre Nutzung ein Schaden verursacht wird.
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Kinder